Da bereits bei der Montage ein Schwenkarm abgeknickt war, hat meine Frau ein Set nachbestellt. Da die erste Rechnung noch nicht verbucht war, jedoch bezahlt, sollten wir die Nachbestellung auf Vorkasse bezahlen. Das haben wir jedoch nicht gemacht. Wir haben die Nachbestellung storniert und Herr K. hat die Nachbestellung auf Rechnung erneut eingereicht. Die Gutschrift über 10¤ wurde allerdings nicht mehr anerkannt. Herzlichen Glückwunsch dazu Ihr ehemaliger Kunde W. K.